Regionale Entwicklungspläne im Zuständigkeitsbereich der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg

Nach der Kreisgebietsreform im Land Sachsen-Anhalt zum 01.07.2007 gelten drei Regionale Entwicklungspläne in der Planungsregion Magdeburg.

Am 16.04.2024 trat der Sachliche Teilplan „Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur – Zentrale Orte / Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge / Großflächiger Einzelhandel in der Planungsregion Magdeburg“ in Kraft.

Regionaler Entwicklungsplan für die Region Magdeburg

Regionaler Entwicklungsplan für die Region Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Regionaler Entwicklungsplan für die Region Harz

Sachlicher Teilplan „Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur – Zentrale Orte / Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge / Großflächiger Einzelhandel in der Planungsregion Magdeburg“

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