Regionale Entwicklungspläne im Zuständigkeitsbereich der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg
Nach der Kreisgebietsreform im Land Sachsen-Anhalt zum 01.07.2007 gelten drei Regionale Entwicklungspläne in der Planungsregion Magdeburg.
Am 16.04.2024 trat der Sachliche Teilplan „Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur – Zentrale Orte / Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge / Großflächiger Einzelhandel in der Planungsregion Magdeburg“ in Kraft.