Vergebene Aufträge

Gemäß § 19 Abs. 2 der VOL/A 2009 ist der öffentliche Auftraggeber nunmehr verpflichtet, jeden vergebenen Auftrag mit einem Auftragswert ab 25.000 € (ohne USt), wenn eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde, auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von 3 Monaten ab Auftragsvergabe.

Nachstehend werden vergebene Aufträge eingestellt, sofern sie die o. b. Parameter erfüllen.

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