Regionalversammlung

Die Regionalversammlung besteht aus den Hauptverwaltungsbeamten der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Mittelzentren sowie weiteren Vertretern. Die Regionalversammlung hat mindestens zwölf Mitglieder.

Die Landkreise und kreisfreien Städte im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft entsenden für je angefangene 20 000 Einwohner einen weiteren Vertreter in die Regionalversammlunng. Maßgebend ist die Einwohnerzahl, die für den letzten Termin vor Beginn der Wahlzeit vom Statistischen Landesamt festgestellt wurde. Hauptverwaltungsbeamte der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Mittelzentren werden insoweit angerechnet.

Die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung sowie deren Stellvertreter werden in den kreisfreien Städten vom Stadtrat, in den Landkreisen von den Kreistagen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt.

Zusammensetzung der Regionalversammlung

9  Vertreter des Landkreises Börde

5   Verteter des Landkreises Jerichower Land

12 Vertreter der Landeshauptstadt Magdeburg

10  Vertreter des Salzlandkreises

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